Rechtsschutzversicherung

Vor dem Anwaltsbesuch

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, empfehlen wir vor dem Gang zum Anwalt einen kurzen Anruf bei Ihrem Vertragspartner. Häufig können Sie dann bereits für Ihre eigene Sicherheit eine kurze unverbindliche Auskunft Ihres Sachbearbeiters erhalten, ob Sie mit einer Kostendeckung rechnen dürfen.

Zum Termin

Bitte bringen Sie die Vertragsunterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit zum Beratungstermin. Wir prüfen auch jeder Zeit gerne für Sie, ob Ihr jeweiliger Fall von Ihrer Versicherung gedeckt ist. Sollte dies im Einzelfall unsicher oder abzulehnen sein, werden wir Sie hierauf sofort hinweisen, ohne dass Sie die Abrechnung eines eigenständigen Mandats befürchten müssten. Viele Rechtsschutzversicherungen verhalten sich im Übrigen kooperativ. Ist dies einmal nicht der Fall, beraten wir Sie auch ausführlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen gegen Ihre Versicherung zur Verfügung stehen.