Sofern Sie Sich ausschließlich für eine Erstberatung an uns wenden, berechnen wir eine pauschale Beratungsgebühr von
226,10 € brutto (190 € netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer).
Dieser Ansatz geht vollständig in einer weiteren Rechtsverfolgung auf. Das bedeutet, dass bei jeder Art von weiterer Mandatsübernahme und Bearbeitung ausschließlich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen, die dort für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen sind. Die Erstberatungsgebühr entfällt insoweit.
Sollten Sie nur geringfügig finanzielle Mittel zur Verfügung haben und Ihnen für die jeweilige Angelegenheit auch keine Rechtsschutzversicherung zur Seite stehen, so besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen Beratungshilfeschein zu beantragen.
Folgen Sie der Verlinkung und füllen Sie den Antrag vollständig aus. Wenden Sie Sich mit demselben an das Amtsgericht bei Ihnen am Ort. Man wird Ihnen das weitere Vorgehen erklären und Sie eventuell zu weiteren Erklärungen oder Nachweisbeibringungen auffordern. Sobald Sie alles Erforderliche getan haben, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie Sich unmittelbar an uns wenden können. Dieser deckt die Erstberatung ab. Wir werden dann zusammen erörtern, wie Ihnen schnell und effektiv geholfen werden kann.
Für Sie entsteht ausschließlich ein Selbstkostenbeitrag von 15 €.
In Deutschland sind Rechtsanwälte an Gebührenregelungen gebunden. Diese finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Rechtsanwalt darf die dort geregelten Gebührensätze nur unter bestimmten Voraussetzungen über- oder unterschreiten. Als Ratsuchender ist für Sie Folgendes zunächst regelmäßig von Bedeutung:
Wenn Sie Weiteres erfahren möchten, klären wir Sie jeder Zeit gerne über alle Details auf, die Sie interessieren.
Kallscheuer Rechtsanwälte
Abendener Straße 4
52385 Nideggen
Fon: 02427 - 1343
Fax: 02427 - 6502
Mo - Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorher einen Besprechungstermin